Hinweis der Stadtkasse an die Steuerpflichtigen

In Ergänzung an die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bad Düben hinsichtlich der Festsetzung der Grundsteuer für 2024 vom 17.01.2024 weist die Stadtkasse Bad Düben daraufhin hin, dass aufgrund einer Softwareumstellung für das Veranlagungsjahr 2024 für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen sich keine Änderungen in der Veranlagung ergeben, keine Steuerbescheide für Grund,- Hund,- und Gewerbesteuervorauszahlungen versandt werden.

Die Abgaben-Veranlagungsbescheide von 2023 behalten somit für 2024 bis zur eventuellen Erstellung eines Änderungsbescheides ihre Gültigkeit und es ist zu den dort angegebenen Fälligkeiten zu bezahlen, soweit der Stadtkasse kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde.

Die Zahlungstermine sind:

  • für Quartalszahler der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November 2024,
  • für Halbjahreszahler der 15. Februar und der 15. August 2024,
  • für Jahreszahler der 01. Juli 2024

 

 

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